Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend nur: die "AGB") gelten für alle von ditCraft UG (haftungsbeschränkt) (folgend nur: "ditCraft") durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrücklich erneute Einbeziehung dieser, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  3. Der Kunde erklärt sich mit Annahme der Leistungen durch ditCraft mit den vorliegenden AGB einverstanden. Abweichende AGB des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass ditCraft diese schriftlich anerkennen.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der AGB ist das Überprüfen und Testen der Kunden-Software sowie die Programmierung, Ausarbeitung, Änderung und Pflege jeweils direkt oder indirekt mit dem Prozess der Überprüfung und des Testens von Software im Zusammenhang stehender IT-Infrastruktur und Software jeweils nach Maßgabe des zwischen ditCraft und dem Kunden geschlossenen Auftrages. Dies schließt ebenso die Entwicklung und Implementierung einer Continuous Integration / Continuous Delivery - Lösung oder Änderungen und Pflege an bestehenden Continuous Integration / Continuous Delivery - Lösungen ein. Folgend werden diese genannten Dienstleistungen nur als "Software Testing Dienstleistungen" bezeichnet.
§3 Vertragsschluss, Angebot und Annahme
  1. Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt erst zustande, sobald ditCraft den Auftrag des Kunden schriftlich oder elektronisch per E-Mail bestätigt.
  3. Die jeweiligen Leistungen sowie der Leistungszeitraum richten sich nach dem Angebot von ditCraft und werden individuell im Vorfeld zwischen Kunden und ditCraft abgestimmt.
  4. Grundlage für die Erstellung von Leistungen ist die schriftliche Projektbeschreibung innerhalb des Auftrags, welche ditCraft aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mit Annahme des Auftrags bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Projektbeschreibung.
  5. ditCraft kann zur Auftragserfüllung auf die Unterstützung durch Dritte (Subunternehmer) zurückgreifen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
§4 Änderungen des Auftrags
  1. In dem Fall, dass der Kunde seine Anforderungen ändern möchte (was Erweiterungen einschließt) wird ditCraft dem insoweit zustimmen, als es für ditCraft zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Auftrag auswirkt, wird ditCraft eine angemessene Anpassung des Vertrages verlangen, dies umfasst insbesondere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Liefertermine.
  2. Vereinbarungen über Änderungen der Aufgabenstellung und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail).
  3. Eine Annahme des Änderungs- bzw. Anpassungsauftrags kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch ditCraft zustande.
  4. Sollte der Kunde den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen nicht zustimmen, so hat dieser der Auftragsbestätigung innerhalb von sieben Tagen zu widersprechen, andernfalls gilt der Auftrag als angenommen.
§5 Zahlungsbedingungen
  1. Alle Leistungen werden entsprechend dem aktuellen Preismodell oder im Rahmen individueller Vereinbarungen vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Zahlungen werden sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  3. Der Zeitraum der Rechnungsstellung richtet sich nach dem jeweils im Angebot vereinbarten Zahlungszyklus.
  4. Der Rechnungsversand erfolgt in elektronischer Form an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse.
  5. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung diese bezahlt.
  6. Im Falle des Zahlungsverzuges, schuldet der Kunde vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzliche Zinsen in Höhe von 12 % p.a. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.
  7. ditCraft ist berechtigt, seine Leistungen auszusetzen, wenn der Kunde länger als 30 Tage mit seiner Zahlung im Verzug ist. Der Kunde ist ungeachtet dieser Aussetzung zur weiteren Zahlung verpflichtet. Diese durch Zahlungsverzug ausgelöste Leistungsverweigerung stellt keinen Kündigungsgrund für den Kunden dar.
  8. Gegen Forderungen von ditCraft kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden, Mängelrüge, Abnahme
  1. ditCraft ist bestrebt vereinbarte Leistungs- und Liefertermine möglichst genau einzuhalten, ist hierbei jedoch auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen.
  2. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt voraus, dass der Kunde die im Rahmen des Auftrages durch ihn zu erbringenden Leistungen und Mitwirkungspflichten erfüllt. Darunter fällt beispielsweise die Beantwortung von E-Mails innerhalb von 48 Stunden.
  3. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von ditCraft in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend des § 377 HGB.
  4. Nach Durchführung der vereinbarten Leistungen erklärt ditCraft gegenüber dem Kunden die Fertigstellung. Der Kunde wird nach Erklärung der Fertigstellung innerhalb einer durch ditCraft festgesetzten angemessenen Frist die Durchführung der Software Testing Dienstleistungen prüfen und ditCraft über eventuelle Funktionsstörungen oder Mängel in Kenntnis setzen.
  5. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb der von ditCraft gemäß Absatz 4 bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
§7 Haftung
  1. ditCraft haftet für Schäden nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungsgehilfen.
  2. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), welche den Vertragszweck gefährdet, ist die Haftung auf den typischen Schaden begrenzt, welchen ditCraft bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Verletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf die Summe der Gesamtzahlungen der letzten zwei Kalenderjahre aus dem konkreten Vertragsverhältnis zwischen Kunde und ditCraft beschränkt.
  5. ditCraft haftet nicht für bestehende, verbleibende und zukünftige Fehler in der Software des Kunden oder den daraus entstandenen und entstehenden Schäden. Dies gilt auch für Fehler oder Fehlverhalten, die ditCraft im Rahmen durchgeführter Software Testing Dienstleistungen nicht erkannt hat.
  6. ditCraft haftet darüber hinaus nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige unmittelbare Schäden.
§8 Gewährleistung
  1. Der Kunde weist ditCraft bei Kenntnisnahme von Mängeln unverzüglich darauf hin und wird ditCraft bei einer Mängelbeseitigung im vollen Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Der Kunde wird ditCraft Einsicht in alle relevanten Unterlagen gewähren, aus welchen sich die näheren Umstände des behaupteten bzw. aufgetretenen Mangel ergeben können.
  2. Im Falle einer Mängelbeseitigung wird der Kunde jegliche Maßnahmen zur Datensicherung ergreifen. ditCraft ist für den eventuellen Verlust von Daten durch Mängelbeseitigung nicht verantwortlich. In dem Fall, dass durch den Kunden gesondert die Wartung und Pflege beauftragt wurde, werden Daten gemäß der Leistung durch ditCraft gesichert.
  3. Ist ditCraft aufgrund von Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach Wahl von ditCraft im Wege der Mangelbeseitigung oder der Nachlieferung erbracht werden. Wird die Nacherfüllung im Wege der Mangelbeseitigung erbracht, kann sie – im freien Ermessen von ditCraft und bei Verfügbarkeit – auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases erfolgen. Ist solches noch nicht verfügbar, wird dies aber in absehbarer Zeit verfügbar sein, kann ditCraft den Kunden für den entsprechenden Zeitraum auf eine Umgehungslösung verweisen, außer, soweit eine Umgehungslösung für den Kunden nicht zumutbar ist.
  4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass kein Anspruch wegen Mängeln besteht, kann ditCraft die entstandenen Kosten und Aufwendungen nach branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln, außer im Falle des arglistigen Verschweigens oder grobem Verschulden eines Mangels durch ditCraft sowie bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, welche durch einen Mangel verursacht wurden und im Falle einer Beschaffenheitsgarantie.
  6. ditCraft ist bestrebt, bei ihren Leistungen höchste Qualitätsstandards zu erfüllen und eventuelle Fehler in der Software des Kunden durch Software Testing Dienstleistungen zu vermeiden und/oder zu erkennen. ditCraft kann jedoch mit der erfolgreichen Durchführung der Software Testing Dienstleistungen keine Gewähr dafür leisten, dass die überprüfte Software auch tatsächlich vollständig Fehlerfrei ist.
  7. ditCraft leistet keine Gewährleistung, soweit der Kunde Änderungen oder Anpassungen an den Methoden oder der Software zur Durchführung der Software Testing Dienstleistungen, sowie der entwickelten oder geänderten IT-Infrastruktur oder Software welche jeweils direkt oder indirekt mit dem Prozess der Software Testing Dienstleistungen im Zusammenhang steht, vorgenommen hat. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen oder Anpassungen für den betreffenden Mangel nicht ursächlich sind.
  8. ditCraft weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeiten oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden können. ditCraft garantiert zudem nicht, dass eingesetzte oder bereitgestellte Software von Dritten den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. ditCraft gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass die von Dritten eingesetzte oder bereitgestellte Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung der Dritten funktioniert und ditCraft keine bewussten Maßnahmen trifft, um diese zum Nachteil des Kunden zu beschränken. Insbesondere übernimmt ditCraft keine Gewähr für spätere Fehlfunktionen an der entsprechenden Software durch Änderungen bzw. Updates von Drittanbietern.
§9 Freistellung
Der Kunde stellt ditCraft von jeglichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei, welche auf rechtswidrige oder rechtsverletzende Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und allen weiteren Verstößen gemäß Paragraf 7. Der Kunde ersetzt ditCraft die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für eine Rechtsverteidigung.
§10 Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für seine Bestellung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Dazu gehört sein vollständiger Name, die korrekte Firma mit Rechtsform, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), die E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer. Über eventuelle Änderungen seiner Daten wird der Kunde ditCraft unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, von ditCraft zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde wird ditCraft unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  3. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die er speichert oder zum Abruf bereithält ausschließlich selbst verantwortlich. Seitens ditCraft erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht.
§11 Nutzungsrechte (Urheberrecht)
  1. ditCraft räumt den Kunden ein einfaches, räumliches und zeitlich unbegrenztes Recht an der Nutzung der durch ditCraft für den Kunden erstellten Software ein. Andere Rechte müssen ausdrücklich abweichend vereinbart werden.
  2. Der Kunde hat kein Recht auf Unterlizenzierung (Weitergabe an Dritte) oder Modifikation der gelieferten Software.
  3. ditCraft ist berechtigt die Arbeitsergebnisse und das erworbene Know-how auch anderweitig unter Beachtung des Datenschutzes zu verwerten.
  4. Die Herausgabe eines möglichen Quellcodes durch ditCraft von explizit für einen Kunden entwickelter Software findet nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Kunden statt.
§12 Urheberrechte, strafbare Inhalte
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Software oder Daten weder gegen deutsches noch sonstiges einschlägiges nationales und internationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen.
§13 Datenschutz, Referenz, Verschwiegenheit
  1. Über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten oder sonstigen Daten unterrichtet ditCraft den Kunden gesondert.
  2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäftsgeheimnisse, Konzeptionen, Ideen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit bekannt werden, absolut vertraulich zu behandeln und mit der notwendigen Sorgfalt aufzubewahren.
  3. ditCraft behält sich jedoch vor, den Auftraggeber als Referenz zu benennen.
§14 Weitere Bestimmungen
  1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit rechtlich zulässig – Flensburg.
  3. Verbindlich ist nur die deutschsprachige Version der AGB, die englische Fassung dient ausschließlich Informationszwecken
  4. Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Änderungen, ErSollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte diese AGB eine Lücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der AGB nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer lückenausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.gänzungen oder die Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.